Wann dürfen Detektive tätig werden?


Die wichtigste Grundlage für die Auftragsannahme durch Detektive wie jene der Kurtz Detektei Essen ist ein Nachweis über das sogenannte "berechtigte Interesse". Jeder Detektiv muss sich täglich, wöchentlich oder monatlich (je nach Zahl der Anfragen) im Auftragsgespräch mit der Fragestellung auseinandersetzen, ob für den besprochenen Fall das berechtigte Interesse vorhanden ist. Aber auch potentielle Auftraggeber sollten sich vor dem Gang zum Detektiv damit auseinandersetzen, ob ihre Anliegen ein berechtigtes Interesse aufweisen.

 

Dies können Sie anhand der folgenden Darlegungen der Kurtz Detektei Essen prüfen. Sind Sie sich nicht sicher, freuen sich unsere Detektive auf Ihre Nachfrage: 0201 3840 9057.


Das berechtigte Interesse – Grundvoraussetzung privater Ermittlungen


Oftmals fragen sich potentielle Auftraggeber, was dieses berechtigte Interesse überhaupt bedeutet, wenn der bearbeitende Detektiv mit dieser Begrifflichkeit "um die Ecke kommt". Anhand einiger nachfolgender Erläuterungen sollte es vielen Auftraggebern leichter fallen zu differenzieren, ob das jeweilige Anliegen die Beauftragung eines Privat- bzw. Wirtschaftsdetektivs ausreichend rechtfertigt oder eben zu einer Ablehnung des Auftrages durch seriöse Detekteien wie die Kurtz Detektei Essen führen würde.


Nimmt eine Detektei Ihren Auftrag ohne versichertes berechtigtes Interesse an, besteht die Gefahr, sich während der Ermittlungen strafbarer Handlungen schuldig zu machen. Aber auch für Sie als potentiellem Auftraggeber sollte es im eigenen Interesse liegen, Kenntnisse über dieses Thema zu erlangen, denn Sie ersparen sich dadurch gegebenenfalls eine Auftragsablehnung durch die Kurtz Detektei Essen. Sie wünschen sich zwar Ermittlungsergebnisse, werden jedoch aufgrund des Nichtvorliegens der Beauftragungsgrundlage ohne Vertragsabschluss wieder "nach Hause geschickt" – häufig niederschmetternd und zudem zeitintensiv.


Anhand eines Fallbeispiels möchten wir nachfolgend Theorie und Funktion des berechtigten Interesses näher erläutern:


Dürfen Detektive das? Ein Fallbeispiel zur Erläuterung


Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben seit geraumer Zeit einen Freund/eine Freundin. Sie leben in getrennten Wohnungen und hegen den Verdacht, Ihr Partner hätte eine sexuelle Beziehung zu einer anderen Person. Sie gehen somit zur Kurtz Detektei Essen und wünschen, dass unsere Detektive Ihren Partner einige Zeit observieren ("beschatten"). Sie denken nun, dass alles bestens sei, und die Detektei Ihren Auftrag annimmt und ausführt. Seriös arbeitende Detekteien werden bei dieser Fallkonstellation allerdings sehr genau nachfragen und lehnen Ihren Auftrag gegebenenfalls ab, wenn sie feststellen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.

 

Sicherlich fragen Sie sich jetzt, warum Ihnen in diesem Fall womöglich nicht geholfen wird. Dieses Beispiel, das uns fast täglich unterkommt, ist vor Jahren von einer anderen Detektei anders behandelt worden, als wir das Thema handhaben: nämlich mit sofortiger Auftragsannahme ohne Rückfragen bezüglich der genauen Lebensverhältnisse. Hinterher konnte oder wollte der Auftraggeber nicht zahlen, weshalb die ermittelnde Detektei versuchte, die entstandenen Ermittlungskosten vor Gericht gegen den Auftraggeber einzuklagen. Diese Klage wurde durch das zuständige Amtsgericht in Altena/Märkischer Kreis jedoch gänzlich zurückgewiesen, da der Ermittlungsvertrag aufgrund von Sittenwidrigkeit nichtig war. Sittenwidrig werden Ermittlungsverträge nur dann, wenn kein berechtigtes Interesse vorhanden ist. 


Die ermittelnde Detektei hätte erkennen müssen, dass bei dieser Fallkonstellation das allgemeine Persönlichkeitsrecht der zu überwachenden Person verletzt wurde. Warum? Weil es sich laut geltender Rechtsauffassung nicht um eine Lebensgemeinschaft gehandelt hatte. Eine Lebensgemeinschaft liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Lebensunterhalt geteilt wird (Wohnung, Miete, Einkäufe) oder konkrete beidseitige (!) Pläne zu Heirat und/oder Kindern in Verbindung mit einer mehrjährigen Beziehung bestehen oder natürlich, wenn die Ehe schon geschlossen worden ist. All diese Voraussetzungen waren in diesem Fall nicht gegeben, es handelte sich lediglich um eine lose Mann-Frau-Beziehung sexueller Motivation. Da die betroffene Detektei die genaue Beziehungskonstellation nicht hinterfragt hatte, war sie nicht in der Lage festzustellen, ob ein berechtigtes Interesse bestand. Auf Grundlage dieses Versäumnisses wurde ein sittenwidriger Ermittlungsvertrag geschlossen, aus dem sich keine Zahlungsansprüche der Detektei gegen den Auftraggeber begründeten.

 

Es handelte sich bei diesen Ermittlungen um einen Verstoß gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, in denen festgeschrieben ist, dass die menschliche Würde unantastbar ist und niemand an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit gehindert werden darf. Sie sehen anhand dieser Erläuterung nun, warum es seriöse Detekteien vermeiden werden, ähnlich gelagerte Fallkonstellationen anzunehmen. Zum einen wäre es ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, zum anderen hätte die Annahme eines solchen Auftrages für die ermittelnde Detektei einen wirtschaftlichen Schaden zur Folge – sie hätte keine Möglichkeit, die Bezahlung ihrer Arbeitseinsätze gerichtlich durchzusetzen.


Somit versteht es sich von selbst, dass die Detektive der Kurtz Detektei Essen vor der Auftragsannahme jeden Fall auf das Vorhandensein des berechtigten Interesses prüfen. Wenn Sie Ihre individuelle Situation bezüglich der Zulässigkeit von Ermittlungstätigkeiten prüfen lassen möchten, können Sie uns Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 20:00 erreichen und am Wochenende von 10:00 bis 20:00: 0201 3840 9057.


Lupe vergrößert Erläuterungen zum Datenschutz, Kurtz Detektei Essen